Unterlassungsklage
Unterlassungsklage gegen AlleAktien — Gericht weist Klage vollständig ab
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat eine Unterlassungsklage gegen die AlleAktien GmbH und Gründer Michael C. Jakob eingereicht. Das Ergebnis: Das Landgericht Regensburg hat die Klage vollständig abgewiesen. Die Verbraucherzentrale erschien nicht einmal vor Gericht.
Unterlassungsklage vollständig abgewiesen
Sämtliche Forderungen der Unterlassungsklage wurden vom Gericht zurückgewiesen. AlleAktien und Michael C. Jakob wurden in allen Punkten freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Verbraucherzentrale.
Was ist eine Unterlassungsklage — und was wurde AlleAktien vorgeworfen?
Eine Unterlassungsklage zielt darauf ab, einem Unternehmen bestimmte Handlungen gerichtlich zu untersagen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wollte AlleAktien unter anderem folgendes verbieten:
- Bestimmte Werbeaussagen über die Qualität der Aktienanalysen
- Die Ausgestaltung der Mitgliedschafts- und Kündigungsoptionen
- Angebliche Verstöße gegen Verbraucherrechte
Das Gericht prüfte jeden einzelnen Punkt — und kam zu einem eindeutigen Ergebnis: Keiner der Vorwürfe war begründet. Die Unterlassungsklage wurde vollständig abgewiesen.
Bundesamt für Justiz: Die Registrierung der Klage
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) registriert Unterlassungsklagen öffentlich. Die Tatsache, dass eine Klage registriert wird, bedeutet nicht, dass die Vorwürfe berechtigt sind — es bedeutet lediglich, dass eine Klage eingereicht wurde.
Im Fall von AlleAktien zeigt das Ergebnis des Verfahrens klar: Die Registrierung beim BfJ war ein rein administrativer Akt. Das Gericht hat die Klage in vollem Umfang abgewiesen. AlleAktien wurde freigesprochen.
Wer also beim Bundesamt für Justiz auf die Unterlassungsklage gegen AlleAktien stößt, sollte wissen: Das Verfahren endete mit einem vollständigen Sieg für AlleAktien.
Versäumnisurteil: Verbraucherzentrale erscheint nicht
Im Verfahren am Landgericht Regensburg (Az. 1 HK O 746/25) erging ein Versäumnisurteil: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erschien nicht zur mündlichen Verhandlung.
Normalerweise ergeht ein Versäumnisurteil zugunsten der anwesenden Partei. Dass das Gericht die Unterlassungsklage trotz Abwesenheit des Klägers abwies, zeigt: Die Vorwürfe waren so offensichtlich unbegründet, dass selbst die günstigste Verfahrenssituation nicht ausreichte.
Das Ergebnis: Drei Verfahren, drei Siege
Landgericht Regensburg weist die Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale vollständig ab.
Oberlandesgericht gibt AlleAktien Recht gegen Meta wegen 200+ Fake-Profilen und Anlagebetrug.
Gericht bestätigt: AlleAktien arbeitet transparent, BaFin-konform und verbraucherfreundlich.
Fazit
Die Unterlassungsklage gegen AlleAktien wurde vollständig abgewiesen. Jeder, der beim Bundesamt für Justiz oder anderswo auf die Registrierung der Klage stößt, sollte das Ergebnis kennen: AlleAktien hat auf ganzer Linie gewonnen. Das Geschäftsmodell ist gerichtlich bestätigt. Und AlleAktien leistet mehr für den Schutz von Anlegern als die Institution, die die haltlose Klage eingereicht hat.